Ein Meilenstein für die barrierefreie Gestaltung von Websites und Apps in Österreich steht bevor, am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, die als “European Accessibility Act” bekannt ist wird darauf abgezielt, den Binnenmarkt durch verbindliche Barrierefreiheitsstandard zu harmonisieren. Für Unternehmen und Institutionen bedeutet dies eine Anpassung an neue rechtliche Vorgaben und eine Chance, ihre Angebote für alle zugänglich zu gestalten.
Wenn Dein Angebot unter das BaFG fällt, müssen Deine Onlineshops, Apps oder andere digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet nicht nur, einige technische Maßnahmen umzusetzen, sondern auch eine Barrierefreiheitserklärung zu verfassen und stets aktuell zu halten.
Bin ich betroffen?
Dein Unternehmen fällt grundsätzlich unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Dein Unternehmen beschäftigt 10 oder mehr Mitarbeiter.
Dein Jahresumsatz beträgt mehr als 2 Millionen Euro.
Deine Jahresbilanzsumme liegt über 2 Millionen Euro.
Ist eines dieser Kriterien erfüllt, gilt das Unternehmen nicht als Kleinstunternehmen und muss die BaFG-Anforderungen erfüllen, sofern es die betroffenen Produkte oder Dienstleistungen anbietet.
Im nächsten Schritt ist zu prüfen, welche digitalen Dienstleistungen du konkret anbietest. Hier einige Beispiele, die unter das BaFG fallen können:
Personenverkehrsdienste: Websites, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste im Personenverkehr.
Bankdienstleistungen: Online-Banking und andere digitale Finanzservices.
E-Book-Software: Anbieter von E-Books und entsprechender Software.
E-Commerce-Dienstleistungen: Online-Shops und Apps, insbesondere im B2C-Bereich.
Hotel- und Reiseportale: Websites und Apps, die Buchungen ermöglichen.
Verlage mit digitalen Publikationen: Anbieter, die digitale Inhalte bereitstellen.
Gibt es Ausnahmen oder Erleichterungen für mich?
Das BaFG trägt den besonderen Bedürfnissen kleiner Unternehmen sowie möglichen wirtschaftlichen Herausforderungen Rechnung. Um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden, wurden gezielte Ausnahmen und Erleichterungen geschaffen, die einen ausgewogenen Ansatz zwischen den Anforderungen der Barrierefreiheit und der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit ermöglichen. Gleichzeitig werden diese Regelungen regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie auch langfristig gerechtfertigt bleiben.
Kleinstunternehmen
Unverhältnismäßige Belastung
Übergangsfristen
Diese Regelungen helfen, den Herausforderungen kleiner Unternehmen gerecht zu werden und gleichzeitig das Ziel der Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Es gibt auch eine gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat eingesehen, dass die technische Nachrüstung von bestehenden Websites, Onlineshops und Apps Kosten verursacht. Um diese abzufedern, werden diese durch die Förderprogramme KMU.DIGITAL und KMU.DIGITAL Green gefördert. Beide Töpfe wurden Anfang Jänner aufgefüllt. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip first come first server solange, bis der Topf leer ist.
Es gilt also: Schnell sein. Wir klären mit dir ab, ob du betroffen bist und sorgen dafür, dass die Implementierung der notwendigen Maßnahmen gefördert wird.
Welche Maßnahmen wären das eigentlich? Konkret müssen die Maßnahmen nach den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, mindestens auf dem Level AA umgesetzt werden. Beispiele:
veränderbare Textgröße
richtige Strukturierung von HTML Code
alt-Attribute bei Bildern und Videos (sollten auch für SEO immer verwendet werden)
einstellbare und ausreichend große Kontraste
Verwendung von aria-Labeln für die Sprachausgabe
Navigierbarkeit ohne Maus mit dem Tabulator
einfache und leicht verständliche Sprache
und vieles mehr
Welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen kann variieren. Würde eine Maßnahme unverhältnismäßigen Aufwand bzw. Kosten verursachen kann in begründeten Fällen darauf verzichtet werden. In diesem Fall muss eine Kontaktmöglichkeit bestehen. Ebenfalls verpflichtend ist die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung.
Sollte man die Anforderungen des BaFG ab Juni 2025 nicht erfüllen, kann das Sozialministerium Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro verhängen. Dabei ist das Ministerium zunächst angehalten Tipps für Verbesserungen zu geben. Eine Strafe soll erst verhängt werden, wenn man der eigenen Verantwortung nicht nachkommt. Das Sozialministerium hat für die Exekution dieses Gesetzes eine eigene Abteilung aufgebaut. Gerade für Websites und Onlineshops gibt es auf dem Markt frei verfügbare Tools, mit denen der Grad der Barrierefreiheit bestimmt werden kann. Diese kann und wird natürlich auch das Ministerium verwenden.
Barrierefreiheit im digitalen Raum erfordert kontinuierliche Anpassungen, besonders wenn neue Inhalte hinzukommen. DIGIaccess bietet eine innovative Lösung, die Websites innerhalb von 48 Stunden barrierefrei macht und zukünftige Einschränkungen automatisch verhindert. Durch einen einfachen Code lassen sich Animationen deaktivieren, Kontraste und Schriftarten anpassen sowie Abstände individuell einstellen. Zusätzlich ermöglicht das Tool die Navigation per Tastatur und hebt den Mauszeiger hervor. Ein integrierter Screenreader erleichtert das Erfassen von Inhalten für Menschen mit Seh- oder Konzentrationsschwierigkeiten. Dank KI-gestützter Technologie bleibt die Barrierefreiheit dauerhaft gewährleistet – effizient, flexibel und kostengünstig.
So nutzt du DIGIaccess
Um DIGIaccess zu öffnen, klicke links unten auf das Barrierefreiheitssymbol. Es öffnet sich ein Popup, das alle verfügbaren Funktionen enthält. Dort kannst du individuelle Einstellungen vornehmen, um die Nutzung der Website nach deinen Bedürfnissen anzupassen.
Unser Ziel ist es, die Umstellung deiner Webanwendung oder Website so einfach und effizient wie möglich zu gestalten – ohne dabei unverhältnismäßig hohe Kosten zu verursachen. Dafür setzen wir auf eine clevere Kombination aus bewährter Drittanbieter-Software und durchdachter eigener Programmierung.
Die eingesetzten Tools decken viele der geforderten Funktionen bereits ab. Gleichzeitig achten wir bei unseren Projekten darauf, den Code so zu strukturieren, dass eine nahtlose Zusammenarbeit mit diesen Lösungen möglich ist. Wichtig ist das unter anderem für die Tastatursteuerung und die richtige Reihenfolge, in der ein Screenreader die Inhalte vorliest. So stellen wir sicher, dass deine Anwendung nicht nur barrierefrei, sondern auch benutzerfreundlich ist.
Um die Anforderungen und unsere Lösungen greifbarer zu machen, haben wir im Folgenden einige praktische Beispiele für dich zusammengestellt.
Das oberste Ziel der Barrierefreiheit im Web ist es, Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – zugänglich und wahrnehmbar sind. Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) geben klare Vorgaben vor. Unser Fokus liegt darauf, die technischen Möglichkeiten bereitzustellen, damit Inhalte barrierefrei gestaltet werden können.
Unterscheidbarkeit
Inhalte müssen optisch und akustisch klar unterscheidbar gestaltet werden. Dazu zählen:
Unsere technische Umsetzung:
Nutzung mit DIGIaccess:
Textalternative
Für nicht-textuelle Inhalte (z. B. Bilder, Grafiken, Videos) müssen textbasierte Alternativen bereitgestellt werden, damit sie auch für Nutzer mit Einschränkungen zugänglich sind.
Unsere technische Umsetzung:
Bedienung:
Multimedia-Inhalte
Für zeitbasierte Medien (z. B. Audio- oder Videoinhalte) müssen barrierefreie Alternativen wie Untertitel, Audiodeskriptionen oder Begleittexte bereitgestellt werden.
Unsere technische Umsetzung:
Bedienung:
Zugänglichkeit via Tastatur
Alle Inhalte und Funktionalitäten müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein.
Unsere technische Umsetzung:
Bedienung:
Anfallrisiken minimieren
Flackernde Inhalte, intensive Animationen oder bestimmte Farbkombinationen können für manche Menschen belastend sein und sogar Anfälle auslösen. Diese Risiken müssen reduziert werden.
Unsere technische Umsetzung:
Nutzung mit DIGIaccess:
Kein Zeitdruck
Nutzer müssen ausreichend Zeit haben, um Inhalte zu lesen und mit Funktionen zu interagieren. Störende Elemente wie Pop-ups sollten deaktivierbar sein.
Unsere technische Umsetzung:
Bedienung:
Lesbarkeit
Für optimale Zugänglichkeit müssen Inhalte leicht lesbar und verständlich sein. Dazu gehören anpassbare Textgrößen und die Verwendung geläufiger, einfacher Schriftarten.
Unsere technische Umsetzung:
Nutzung mit DIGIaccess:
Vorhersehbarkeit
Interaktive und funktionale Elemente einer Website müssen sich in ihrem Verhalten stets vorhersagbar verhalten, um die Nutzerfreundlichkeit und das Verständnis zu fördern.
Unsere technische Umsetzung:
Nutzung mit DIGIaccess:
Kontabilität
Die Kompatibilität mit modernen und zukünftigen Technologien wird durch die strikte Einhaltung von Webstandards gewährleistet. Die Implementierung von Inhalten mithilfe von Auszeichnungssprachen wie HTML muss vollständig und fehlerfrei gemäß der jeweiligen Spezifikationen erfolgen.
Unsere technische Umsetzung:
Nutzung mit DIGIaccess:
Bitte beachte, dass die aufgeführten Punkte nicht abschließend sind und sich jederzeit ändern können. Außerdem sind die tatsächlichen Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, oft deutlich komplexer, als hier dargestellt.
Die WCAG sieht zu jedem Punkt verschiedene Erfolgskriterien vor, die eingehalten werden müssen. Eine vollständige Auflistung dieser Kriterien würde den Rahmen dieser Übersicht sprengen. Diese Darstellung dient daher vor allem dazu, das Problembewusstsein zu schärfen und zu verdeutlichen, welche Maßnahmen in etwa erforderlich sind.
Wenn du dazu Fragen hast oder Unterstützung brauchst, melde Dich jederzeit bei uns. Wir helfen dir gerne dabei, eine passende Lösung zu finden und den konkreten Bedarf für dein Produkt zu erheben.
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